Annullierung

Die Streichung eines Fluges durch die Airline. Sie kann Ausgleichs- und Betreuungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung auslösen.

Eine Annullierung ist die Streichung eines geplanten Fluges durch die Fluggesellschaft. Der Flug findet nicht statt, und die gebuchten Passagiere werden nicht wie vorgesehen befördert. Gründe können betriebliche Entscheidungen der Airline sein, aber auch äußere Umstände wie Wetter oder Streik.

Bei einer Annullierung kommen die Fluggastrechte der EU-Verordnung in Betracht. Reisende haben je nach Fall Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Beförderung sowie auf Betreuungsleistungen während der Wartezeit. Zusätzlich kann eine pauschale Ausgleichszahlung infrage kommen - allerdings nicht, wenn die Airline rechtzeitig informiert hat oder außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sie nicht zu vertreten hat.

Von der Annullierung zu unterscheiden ist die Nichtbeförderung, bei der ein Flug zwar stattfindet, der Passagier aber nicht mitgenommen wird. Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen und wie man sie geltend macht, erläutert der Beitrag dazu, was bei einem stornierten Flug zu tun ist.

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