Reiseverlängerung

Ein ungeplant längerer Aufenthalt, etwa wegen Krankheit oder gestrichener Flüge. Ob der Schutz mitläuft, hängt vom Tarif und der maximalen Reisedauer ab.

Eine Reiseverlängerung liegt vor, wenn ein Aufenthalt ungeplant länger dauert als gebucht. Typische Auslöser sind eine Erkrankung, die die Heimreise medizinisch unmöglich macht, eine Annullierung des Rückflugs, ein Streik oder ein Naturereignis.

Für den Versicherungsschutz sind zwei Fragen entscheidend. Erstens: Läuft der Schutz weiter? Viele Tarife verlängern die Auslandskrankenversicherung automatisch, solange die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, allerdings nur im Rahmen der maximalen Reisedauer des Tarifs. Zweitens: Wer zahlt die Mehrkosten für Hotel und Umbuchung? Das ist typischerweise eine Frage des Reiseabbruch-Bausteins.

Praktisch gilt: Melden Sie die Verlängerung sofort beim Versicherer und lassen Sie sich den Grund schriftlich bestätigen, etwa durch ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Fluggesellschaft. Ohne Nachweis wird es schwierig, denn es gilt die Belegpflicht. Bei gestrichenen Flügen bestehen zusätzlich Ansprüche gegenüber der Airline, siehe Flug storniert und Fluggastrechte.

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