Das Schengen-Visum berechtigt zu einem Kurzaufenthalt im Schengen-Raum, üblicherweise bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Es wird von Angehörigen visumpflichtiger Staaten benötigt und bei der Vertretung des Landes beantragt, das das Hauptreiseziel ist.
Für Reiseversicherungen ist es aus einem bestimmten Grund relevant: Zu den Voraussetzungen der Erteilung gehört der Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit einer festgelegten Mindestdeckungssumme, die im gesamten Schengen-Raum gilt und Rückführungskosten einschließt. Die Bestätigung wird als Dokument beim Antrag eingereicht.
Praktisch heißt das: Achten Sie auf die Versicherungssumme und den Geltungsbereich der Police, denn nicht jeder Tarif erfüllt die Vorgaben automatisch. Für deutsche Staatsangehörige ist das Thema nur mittelbar wichtig, etwa wenn Gäste eingeladen werden oder eine Gruppe Mitglieder mit anderer Staatsangehörigkeit hat. Welche Anforderungen im Einzelnen bestehen, richtet sich nach den aktuellen Einreisebestimmungen und den Angaben der zuständigen Vertretung.
