Der Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem der Schutz tatsächlich greift. Er fällt nicht automatisch mit dem Tag des Abschlusses zusammen, denn viele Tarife setzen zusätzlich die Zahlung der Prämie voraus. Erst wenn diese Bedingung erfüllt ist, spricht man vom sogenannten technischen Versicherungsbeginn.
Bei Reiseversicherungen ist die Unterscheidung wichtig. Eine Reiserücktrittsversicherung muss vor Eintritt des Ereignisses bestehen, das später zum Rücktritt führt. Wer erst abschließt, nachdem die Erkrankung begonnen hat, geht leer aus. Manche Tarife sehen zusätzlich eine Karenzzeit vor, in der bestimmte Leistungen noch ausgeschlossen sind.
Bei der Auslandskrankenversicherung gilt die Regel: Der Schutz sollte spätestens am Tag der Abreise beginnen, damit er vom ersten Reisetag an greift. Ein Abschluss unterwegs ist bei vielen Anbietern nicht möglich oder mit Wartezeiten verbunden. Welche Fristen im Einzelnen gelten, erklärt der Beitrag Fristen der Reiserücktrittsversicherung.
