Die Deckungszusage ist die Bestätigung des Versicherers, dass für einen bestimmten Fall Versicherungsschutz besteht - dass das Ereignis also unter die vereinbarte Deckung fällt und der Versicherer dem Grunde nach eintritt. Sie schafft Klarheit, bevor Kosten entstehen oder eine Maßnahme eingeleitet wird.
Von der Kostenzusage unterscheidet sie sich im Schwerpunkt: Die Deckungszusage betrifft die Frage, ob überhaupt Versicherungsschutz für den Fall besteht, während die Kostenzusage die konkrete Übernahme einer bestimmten Rechnung gegenüber dem Leistungserbringer betrifft. In der Praxis gehen beide oft Hand in Hand, etwa wenn die Notrufzentrale den Versicherungsschutz prüft und anschließend die Kosten zusagt.
Eine Deckungszusage bezieht sich stets auf den geschilderten Sachverhalt; ergibt die spätere Prüfung ein abweichendes Bild, kann sich die Beurteilung ändern. Ob und wie eine Zusage erteilt wird, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
