Beweislast

Die Frage, wer im Streitfall etwas nachweisen muss. Grundsätzlich beweist der Versicherte den Versicherungsfall, der Versicherer einen Ausschluss.

Die Beweislast beantwortet die Frage, wer im Streitfall welche Umstände nachweisen muss. Als Grundregel gilt: Der Versicherte muss darlegen und belegen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist. Der Versicherer trägt umgekehrt die Beweislast dafür, dass ein Risikoausschluss greift oder eine Obliegenheit verletzt wurde.

Praktisch entscheidet sich damit fast jeder Erstattungsstreit an den Unterlagen. Wer eine Reise storniert, braucht ein ärztliches Attest mit Diagnose und Datum sowie die Stornorechnung des Veranstalters. Wer im Ausland behandelt wurde, braucht Originalrechnungen und einen Befund, möglichst auf Englisch. Wer Gepäck verliert, braucht die Verlustmeldung der Fluggesellschaft und Kaufbelege.

Deshalb hängen Belegpflicht und Beweislast unmittelbar zusammen: Fehlt ein Nachweis, scheitert der Anspruch oft nicht an der Deckung, sondern am Beweis. Sammeln Sie Unterlagen von Anfang an, fotografieren Sie sie zusätzlich und reichen Sie die Schadenmeldung vollständig ein. Die Reihenfolge der Schritte fassen die Checkliste für den Krankheitsfall im Ausland und die Checkliste bei verlorenem Gepäck zusammen.

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