Sicherungsschein (Reisesicherungsschein)

Der Reisesicherungsschein belegt den gesetzlichen Insolvenzschutz bei Pauschalreisen. Er sichert Anzahlung und Rückreise bei Veranstalterpleite.

Der Sicherungsschein - genauer Reisesicherungsschein - ist der Nachweis des gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzschutzes für Pauschalreisen. Veranstalter müssen das Geld der Reisenden gegen ihre eigene Zahlungsunfähigkeit absichern und den Reisenden diesen Schein aushändigen.

Er schützt im Kern zwei Dinge: bereits geleistete Zahlungen wie Anzahlung und Restzahlung sowie die Kosten der Rückreise, falls der Veranstalter während der Reise insolvent wird. Wird ein Anbieter zahlungsunfähig, können sich Reisende über den im Schein genannten Absicherer um die Erstattung des Reisepreises oder um die Rückbeförderung kümmern.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Versicherungsschutz einer Reiseversicherung: Der Sicherungsschein deckt allein die Insolvenz des Veranstalters ab, nicht etwa eine Stornierung aus persönlichen Gründen oder Schäden auf der Reise. Er ist ein gesetzliches Merkmal der Pauschalreise und ersetzt keine eigene Vorsorge. Reisende sollten den Schein bei Buchung erhalten und sorgfältig aufbewahren, da er im Insolvenzfall die Grundlage für Ansprüche bildet.

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