Pauschalreise

Eine vom Veranstalter gebündelte Reise aus mindestens zwei Leistungen. Sie unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz und hat oft eine gestaffelte Stornoregelung.

Eine Pauschalreise ist eine vom Reiseveranstalter zu einem Gesamtpaket gebündelte Reise. Charakteristisch ist die Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen - etwa Flug und Hotel oder Unterkunft und Mietwagen -, die gemeinsam zu einem Preis angeboten werden. Für Pauschalreisen gelten besondere gesetzliche Regeln, die Reisende gegenüber dem Veranstalter schützen.

Im Zusammenhang mit Reiseversicherungen ist vor allem die Stornoregelung wichtig. Veranstalter arbeiten meist mit einer Stornostaffel: Je näher der Reisetermin rückt, desto höher fällt der einbehaltene Anteil am Reisepreis aus. Storniert man eine Pauschalreise kurz vor Abreise, können die Stornokosten deshalb erheblich sein.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann diese Kosten auffangen, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Welche Anlässe das sind, beschreibt der Überblick zu den versicherten Rücktrittsgründen. Ob eine Buchung als Pauschalreise gilt oder als Einzelleistungen zusammengestellt wurde, ergibt sich aus der Reisebestätigung und kann für Stornorecht und Versicherung eine Rolle spielen.

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