Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, wie Ansprüche aus der Sozialversicherung über die Grenze hinweg behandelt werden. Nicht jedes Abkommen umfasst die Krankenversicherung: Manche betreffen ausschließlich Renten- oder Beschäftigungsfragen und helfen Reisenden gar nicht.
Wo ein Abkommen die Krankenbehandlung einschließt, brauchen Reisende in der Regel einen Anspruchsnachweis, den die gesetzliche Krankenkasse vor der Reise kostenlos ausstellt. Er verschafft Zugang zu akut notwendiger Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem des Partnerlands, zu den dort geltenden Bedingungen. Innerhalb der EU und des EWR erfüllt die EHIC diese Funktion.
Wichtig sind die Grenzen: Behandlungen in Privatkliniken, Zuzahlungen, Bergungskosten und vor allem der Rücktransport nach Deutschland sind über ein Abkommen nie gedeckt. Genau diese Positionen sind im Ernstfall die teuersten. Deshalb bleibt eine private Auslandskrankenversicherung auch bei bestehendem Abkommen sinnvoll, und sie leistet häufig subsidiär für die verbleibenden Lücken.
