Unterversicherung

Bei Unterversicherung liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert. Im Schadenfall wird die Leistung dann anteilig gekürzt.

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Wer sein Reisegepäck etwa mit einer Summe absichert, die unter dem realen Wert des mitgeführten Gepäcks liegt, ist unterversichert.

Die Folge zeigt sich erst im Schadenfall. Bei einer Unterversicherung kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen - und zwar im Verhältnis von Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert. Beträgt die Summe nur die Hälfte des Werts, wird auch ein Teilschaden entsprechend nur zur Hälfte ersetzt. Anders als bei einem reinen Höchstbetrag wirkt sich die Lücke damit selbst auf kleinere Schäden aus.

Vermeiden lässt sich das, indem die Versicherungssumme realistisch am Wert des Gepäcks ausgerichtet wird. Ob und wie eine Anrechnung der Unterversicherung erfolgt, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs - manche verzichten unter bestimmten Voraussetzungen darauf.

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