Mietwagen im Ausland: Versicherung und Selbstbeteiligung erklärt

Haftpflicht, CDW/LDW, Selbstbeteiligung, Vollkasko ohne SB und Kreditkarten-Schutz: die wichtigsten Begriffe zur Mietwagenversicherung im Ausland neutral erklärt.

Veröffentlicht am 28. Juni 2026

Wer einen Mietwagen im Ausland bucht, steht schnell vor einem Wust an Versicherungskürzeln: Haftpflicht, CDW, LDW, Selbstbeteiligung, Vollkasko ohne SB, dazu der Mietwagenschutz mancher Kreditkarten. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Begriffe rund um die Mietwagenversicherung im Ausland neutral und ordnet ein, worauf es bei der Selbstbeteiligung ankommt. Und er zeigt, warum bei einem Unfall nicht nur das Fahrzeug zählt, sondern auch die gesundheitliche Absicherung der Insassen.

Die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt

Die Bezeichnungen im Mietvertrag stammen meist aus dem englischen Sprachraum und werden international verwendet. Ein Überblick.

Haftpflicht im Mietpreis

Eine Kfz-Haftpflicht ist im Mietpreis fast immer enthalten. Sie deckt Schäden, die Sie mit dem Mietwagen anderen zufügen. Die Höhe der Deckungssumme variiert je nach Land aber stark und liegt mancherorts deutlich unter dem in Deutschland üblichen Niveau. Ein Blick auf die abgesicherte Summe lohnt sich.

CDW und LDW: die Haftungsreduzierung

CDW (Collision Damage Waiver) und LDW (Loss Damage Waiver) sind keine Versicherungen im engeren Sinne, sondern eine Haftungsreduzierung des Vermieters für Schäden am Mietfahrzeug selbst, vergleichbar mit einer Vollkasko. LDW schließt oft zusätzlich den Diebstahl des Fahrzeugs ein. Wichtig: Diese Reduzierung ist fast immer mit einer Selbstbeteiligung verbunden.

Diebstahlschutz

Der Diebstahlschutz (Theft Protection) deckt den Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, häufig ebenfalls mit Selbstbehalt. Manche Verträge bündeln ihn mit der LDW, andere weisen ihn separat aus.

Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Excess

Die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt oder Excess) ist der Betrag, den Sie im Schadenfall trotz CDW oder LDW selbst tragen. Sie kann von einigen hundert bis über tausend Euro reichen und wird im Schadenfall oft zunächst über die Kreditkarte geblockt. Genau dieser Posten ist der häufigste Streitpunkt bei Mietwagenschäden.

Vollkasko ohne Selbstbeteiligung

Eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung senkt den Selbstbehalt im Idealfall auf null. Sie wird entweder direkt vom Vermieter als höherwertiges Paket angeboten oder als eigenständige Selbstbeteiligungs-Reduzierung (Excess-Reduzierung) von spezialisierten Anbietern am Markt verkauft. Solche Policen erstatten im Schadenfall die gezahlte Selbstbeteiligung bis zu einer vereinbarten Summe. Das ist ein eigener Produktbereich, den wir nicht anbieten.

Typische Ausschlüsse

Auch mit CDW oder Vollkasko sind bestimmte Schäden häufig ausgeschlossen: Glas, Reifen, Unterboden und Dach gehören oft nicht zur Haftungsreduzierung. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte gezielt nachfragen, was der Mietvertrag wirklich einschließt.

Selbstbeteiligung: die drei üblichen Wege

Im Kern geht es bei der Mietwagenversicherung um die Frage, wer die Selbstbeteiligung trägt. Dafür gibt es am Markt drei gängige Wege.

WegWer trägt die SBWorauf achten
Paket des Vermieters (Vollkasko ohne SB)Vermieter, gegen AufpreisUmfang, ausgeschlossene Teile (Glas, Reifen)
Separate SB-Reduzierung am Marktspezialisierter AnbieterGeltungsländer, Erstattungsgrenze, Vorkasse
Kreditkarten-MietwagenschutzKartenanbieterBedingungen, Höchstsumme, Zahlung über die Karte

Der Kreditkarten-Mietwagenschutz ist verbreitet, aber kein Selbstläufer. Bedingungen, Geltungsländer, Höchstsummen und Selbstbehalte unterscheiden sich stark, oft muss die Anmietung über die Karte bezahlt werden, und im Schadenfall geht man zunächst in Vorleistung. Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihres Kartenanbieters, bevor Sie sich darauf verlassen.

Doppelte Deckung vermeiden

Bevor Sie am Schalter ein zusätzliches Paket buchen, lohnt der Blick auf das, was schon vorhanden ist. Manche Reisende haben über eine vorab gebuchte Vermittlerrate bereits eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, andere über die Kreditkarte einen Mietwagenschutz. Wer das nicht prüft, zahlt im Zweifel zweimal für denselben Schutz. Umgekehrt sollten Sie nicht blind auf eine Deckung vertrauen, deren Bedingungen Sie nicht kennen. Lesen Sie deshalb vor der Reise nach, was im Tarif oder über die Karte tatsächlich abgesichert ist, und welche Selbstbeteiligung im Schadenfall bleibt.

Praktische Tipps bei der Übernahme

Viele Streitfälle entstehen nicht aus der Police, sondern aus der Übergabe. Ein paar Gewohnheiten beugen vor.

  • Übergabeprotokoll genau prüfen. Lassen Sie jeden vorhandenen Schaden, auch kleine Kratzer und Dellen, vor der Abfahrt ins Protokoll eintragen.
  • Fotos und Videos machen. Dokumentieren Sie das Fahrzeug rundum vor der Übernahme und bei der Rückgabe, mit sichtbarem Datum.
  • Tankregelung klären. Üblich ist „voll raus, voll zurück". Andere Modelle können teuer werden, hier lohnt der genaue Blick in den Vertrag.
  • Mietvertrag und Ausschlüsse lesen. Klären Sie vorab, ob Glas, Reifen und Unterboden mitversichert sind und wie hoch die Selbstbeteiligung ist.

Bei einem Unfall zählt auch die Gesundheit der Insassen

Bei der ganzen Diskussion um Kasko und Selbstbeteiligung gerät leicht aus dem Blick, dass ein Unfall im Ausland nicht nur Blechschaden bedeutet. Verletzen sich Fahrer oder Mitfahrer, geht es um die medizinische Versorgung im Ausland - und die ist über keine Mietwagenpolice gedeckt.

Hier wird die Auslandskrankenversicherung der TravelSecure relevant. Sie übernimmt die ambulante und stationäre Heilbehandlung nach einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland und vor allem den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Die gesetzliche Kasse zahlt im Ausland nur eingeschränkt, die EHIC übernimmt keinen Rücktransport, und außerhalb der EU besteht meist gar kein Schutz. Was nach einem Unfall oder im Krankheitsfall im Ausland konkret zu tun ist, fasst die Checkliste Krankheit im Ausland zusammen.

Wichtig zur Einordnung: Die Auslandskrankenversicherung sichert die Insassen ab, nicht das Fahrzeug. Schäden am Mietwagen selbst sind Sache der oben beschriebenen Mietwagen-Bausteine des Vermieters oder spezialisierter Anbieter.

Zusammengefasst

Die Mietwagenversicherung im Ausland dreht sich vor allem um eine Frage: Wer trägt die Selbstbeteiligung? Eine Haftpflicht ist meist im Mietpreis enthalten, CDW und LDW reduzieren die Haftung für Schäden am Fahrzeug, lassen aber einen Selbstbehalt offen, und Glas, Reifen oder Unterboden sind oft ausgeschlossen. Diesen Selbstbehalt senken eine Vollkasko ohne SB des Vermieters, eine separate SB-Reduzierung am Markt oder gegebenenfalls ein Kreditkartenschutz - Produkte, die wir nicht anbieten. Bei der Übernahme schützen Übergabeprotokoll, Fotos und der Blick in den Vertrag vor Streit. Und nicht zu vergessen: Bei einem Unfall zählt auch die Gesundheit der Insassen, dafür sichert die Auslandskrankenversicherung Heilbehandlung und Rücktransport im Ausland ab.

Häufige Fragen

Was bedeutet CDW oder LDW beim Mietwagen?
CDW steht für Collision Damage Waiver, LDW für Loss Damage Waiver. Es handelt sich um eine Haftungsreduzierung des Vermieters für Schäden am Mietfahrzeug, vergleichbar mit einer Vollkasko. Sie ist fast immer mit einer Selbstbeteiligung verbunden und schließt je nach Vertrag Glas, Reifen, Unterboden oder Dach aus. Die genauen Bedingungen stehen im Mietvertrag.
Was ist die Selbstbeteiligung beim Mietwagen?
Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt oder Excess genannt, ist der Betrag, den Sie im Schadenfall trotz CDW oder LDW selbst tragen. Sie kann mehrere hundert bis über tausend Euro betragen. Eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung oder eine separate Selbstbeteiligungs-Reduzierung kann diesen Betrag verringern oder auf null senken.
Reicht die Versicherung über meine Kreditkarte aus?
Manche Kreditkarten enthalten einen Mietwagenschutz, der die Selbstbeteiligung ganz oder teilweise erstattet. Bedingungen, Geltungsländer, Höchstsummen und Selbstbehalte unterscheiden sich aber stark, und oft muss die Anmietung über die Karte bezahlt werden. Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihres Kartenanbieters, bevor Sie sich darauf verlassen.
Bietet die TravelSecure eine Mietwagen-Vollkasko an?
Nein. Die hier erklärten Mietwagen-Bausteine wie CDW, LDW oder eine Selbstbeteiligungs-Reduzierung sind Produkte der Autovermieter beziehungsweise spezialisierter Anbieter am Markt. Für Reisende ist über die TravelSecure die Auslandskrankenversicherung relevant, die nach einem Unfall die gesundheitliche Versorgung der Insassen im Ausland absichert, nicht die Schäden am Fahrzeug.
Warum ist bei einem Mietwagen-Unfall im Ausland die Auslandskrankenversicherung wichtig?
Bei einem Unfall geht es nicht nur um das Fahrzeug, sondern auch um die Gesundheit der Insassen. Die gesetzliche Kasse zahlt im Ausland nur eingeschränkt, die EHIC übernimmt keinen Rücktransport, außerhalb der EU besteht oft gar kein Schutz. Eine Auslandskrankenversicherung deckt Heilbehandlung und den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
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